Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Performance Business“ Tony Ma, Krützpoort 1, 47804 Krefeld 

§ 1 Anwendungsbereich 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind soweit gesetzlich zulässig Grundlage für alle Verträge, die Performance Business mit seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) schließt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Performance Business ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch bei einem vorbehaltslosen Leistungsbeginn.

(3)Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den
Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Performance Business ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst
wenn Performance Business auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt
darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss: Der Vertragsschluss zwischen Performance Business und dem Auftraggeber erfolgt fernmündlich, durch Videoaufzeichnung oder schriftlich oder durch eine digitale Signatur. Eine Auftragsbestätigung soll nach Möglichkeit erfolgen.

§ 3 Leistungen von Performance Business / Verpflichtungen des Auftraggebers

(1) Performance Business erbringt für Makler, Dienstleister, Berater und sonstige Unternehmen aus der Immobilien-, Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsbranche individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings sowie dazugehörigem Vertriebs. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht Performance Business ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Sie darf sich auch der Hilfe dritter Personen bedienen.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anfordern zu erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von Performance Business unberührt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Performance Business im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook-Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er auf Nachfrage erfahren kann.

(5) Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.

(6) Für den Auftraggeber besteht eine Hinweispflicht, soweit eine Verletzung einer fremden Marke oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift in Betracht kommen könnte. Ihm ist bekannt, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Performance Business nicht verantwortlich und es berührt nicht den Vergütungsanspruch. 

(7) Budget für Werbekampagnen ist in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(8) Sofern Performance Business im Rahmen der Kundenbeziehung Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(9) Performance Business ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und Performance Business erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.

(10) Performance Business darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit
dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen /
einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Performance Business nicht verantwortlich. Für ein solches Vorgehen ist Performance Business nicht verantwortlich.
Der Vergütungsanspruch von Performance Business bleibt in diesen Fällen unberührt.
Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie
Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten
Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern durch schriftliche Sondervereinbarung Werkvertragsrecht eingreift und eine Abnahme notwendig ist, gilt nachstehendes:

(2) Performance Business kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Performance Business kann dem Auftraggeber eine Frist zur Teil- bzw. Gesamtabnahme setzen. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber anzufertigen und Performance Business zu übergeben. Für den Zugang haftet der Auftraggeber.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Performance Business verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Performance Business ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Die Parteien vereinbaren bei Streit über das Bestehen eines erheblichen Mangels vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten Sachverständigen anzuhören. Die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen ist von beiden Teilen je zur Hälfte vorzuschießen. Je nach Feststellung des angerufenen Sachverständigen besteht die Kostentragungspflicht für die Parteien.

(8) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Performance Business angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungserteilung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat auch für Folgeaufträge Geltung.

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Performance Business zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Performance Business eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei Performance Business vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht von Performance Businesss. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt Performance Business den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend gemacht.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Performance Business zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 

§ 9 Schutzrechte DritterDer Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt Performance Business von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Performance Business erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung entsteht das Recht erst mit vollständiger Zahlung.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches anderweitig eingeräumt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Haftung

(1) Performance Business haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten Teile der AGB unwirksam sein, sind nicht die AGB in ihrer Gesamtheit unwirksam. Die Parteien sind für unwirksame Bestimmungen eine Regelung zu finden, die dem Vertragszweck nahe kommt.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Performance Business. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Performance Business.